Wie auf der offiziellen Seite der Verbraucherverband Bundeszentrale nachzulesen, wurde Diablo III offiziell abgemahnt. Grund dafür seien fehlende Informationen zur Spielvoraussetzung auf der Verpackung. Gemeint ist damit, dass Diablo III eine dauerhafte Verbindung zum Internet benötigt, dies aber nicht auf der Verpackung ersichtlich gemacht und Verbraucher somit nicht hinreichend informiert wurden. Doch das ist noch nicht alles. So heißt es seitens der vzbv:
“Blizzard hat es versäumt, auf der Spieleverpackung einen ausreichenden Hinweis über eine dauerhafte Internetverbindung zur Nutzung des Spiels aufzunehmen. Auch im Zusammenhang mit der Registrierungspflicht auf Battle.net, dem hauseigenen Netzwerk von Blizzard, fehlt die Information, dass es sich bei der Registrierung nicht um einen einmaligen Akt zur Eingabe des Game-Keys handelt. Vielmehr kann das Spiel nur genutzt werden, wenn der Spieler über seinen persönlichen Account auf Battle.net eingeloggt ist. Blizzard hat nun bis zum 13. Juli 2012 Zeit, die geforderte Unterlassungserklärung wegen dieser Wettbewerbsverstöße abzugeben.”
Sollte Blizzard der Unterlassungserklärung nicht folgeleisten, drohen weitere Sanktionen und im schlimmsten Fall stünde ein komplettes Verkaufsverbot von Diablo III in Deutschland aus.

